Derzeit: geschlossen

Impressum

Ka-Chu Leung
TAO Bar & Restaurant
Mildred-Scheel-Str. 1
53175 Bonn

Kontakt:
Telefon: (+49) 0228/ 37 28 289
Telefax: (+49) 0228/ 37 28 287
E-Mail: info@taobonn.com

Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 240 386 044

Aufsichtsbehörde:
Ordnungsamt Bonn
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn

Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Webdesign, Webentwicklung und Online Marketing
mindtwo GmbH Internetagentur aus Bonn
info@mindtwo.de, https://www.mindtwo.de

Markenrecht
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die auf dieser Website genannten und gezeigten Bezeichnungen, Warenzeichen, Logos und Markennamen Eigentum der entsprechenden Firmen und/oder Personen sind und dem Copyright unterliegen!

Bonn, Oktober 2022

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag

16:00 - 23:00 Uhr
Küche bis 22:30 geöffnet

Freitag und Samstag

16:00 - 24:00 Uhr
Küche bis 23:00 geöffnet

Wir haben an folgenden Tagen grundsätzlich geschlossen

01.01. (Neujahr)
24.12. (Heiligabend)
Sonntag Ruhetag

Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihren Tisch bei einer Reservierung für 15 Minuten freihalten. Danach wird er an andere Gäste vergeben. Bei Verspätungen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 0228 / 37 28 289

Unsere Öffnungszeiten

Anfahrt & Kontakt

TAO Bar & Restaurant Mildred-Scheel-Str. 1
53175 Bonn

Das TAO liegt im ehemaligen Regierungsviertel von Bonn, direkt an der Bonner Rheinaue. Sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist unser Restaurant problemlos zu erreichen. Öffentliche Parkplätze sind vorhanden. Die Bushaltestelle „Hochkreuz - Ludwig-Erhard-Allee” sowie die U-Bahn Haltestellen „Max-Löbner-Straße” und „Deutsche Telekom” sind in wenigen Gehminuten erreichbar.

Wir müssen draußen bleiben!

Barrierefreiheit